Erstgespräch:
Das erste Gespräch dauert zwei Stunden. Hier bietet sich die Möglichkeit eines ersten Kennenlernens, des Klären Ihres Bedarfs, sowie des Aufzeigen kurzfristiger Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit Ihrer Situation.
Das Erstgespräch kann kostenfrei innerhalb der ersten 30 Minuten beendet werden. Nehmen Sie die gesamte Zeit in Anspruch, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Kostenerstattung Krankenkasse:
Die Kosten für meine psychologische Beratung werden von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen nicht erstattet. Jedoch können sie teilweise mit Ihrer jährlichen Lohn- oder Einkommens- Steuererklärung als Werbungskosten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen geltend gemacht werden.
Die Vorteile einer privaten Finanzierung der psychologischen Beratung:
Sie umgehen langwierige Formalitäten mit Ihrer Krankenversicherung.
Im Gegensatz zu den therapeutischen Leistungen, die von den Krankenkassen nur bei „Störungen mit Krankheitswert“ übernommen werden, können Sie psychologische Beratung zu beliebigen Themen in Anspruch nehmen.
Bei einer psychologischen Beratung entfällt für den Psychologen die Verpflichtung einen Behandlungsbericht zu verfassen, in dem aufgeführt wird, welche psychische Störung Sie haben.
Sie bestimmen die Dauer und die Häufigkeit der psychologischen Beratung und nicht Ihre Krankenkasse.
Die Beratung wird ausschließlich nach Ihren individuellen Bedürfnissen geplant und gestaltet und nicht nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse.
Absolute Diskretion- Ihr „Hilfegesuch“ landet in keiner Krankenversicherungs- oder Personalakte.
Sie müssen nicht monatelang auf einen Termin warten.
Als Selbstzahler ist man in der Regel stärker motiviert und arbeitet im Beratungsprozess zielführender mit.
Stundensatz (60 Minuten):
Einzelgespräch: 95,00 Euro (inkl. MwSt.)
Ehe-/ Familienberatung: 135,00 Euro (inkl. MwSt.)
Terminänderungen:
Sagen Sie bitte Termine frühzeitig ab, damit andere Klienten ihn wahrnehmen können. Eine kostenfreie Absage ist bis zu 48 Stunden vorher möglich. Danach wird das Honorar in voller Höhe berechnet, sollte ich Ihren Termin nicht anderweitig vergeben können.